Steuererklärung in Luxemburg

Steuererklärung in Luxemburg für Unternehmen und Privatpersonen. KSt, GewSt, Vermögensteuer. Legale Steueroptimierung.

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Das luxemburgische Steuersystem umfasst mehrere Besteuerungsebenen für Unternehmen: Körperschaftsteuer (IRC) 17%, Gewerbesteuer (ICC) variabel, Vermögensteuer (IF) 0,5%.

Unternehmensbesteuerung in Luxemburg

KSt (17%) + Beschäftigungsfondsbeitrag = effektiver Satz 18,19%. GewSt: variiert nach Gemeinde. Vermögensteuer: 0,5% auf Nettovermögen.

Vorteile

  • Legale Steueroptimierung
  • Fristgerechte Erklärungen
  • Laufende Regulierungsüberwachung
  • Beratung zu Sonderregelungen
  • Vertretung vor dem Finanzamt

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Luxemburg?

Der effektive Gesamtsteuersatz beträgt in Luxemburg-Stadt ca. 24,94%.

Wann muss man die Steuererklärung in Luxemburg abgeben?

Die Körperschaftsteuererklärung (Modell 500) muss vor dem 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Für Privatpersonen (Modell 100) gilt dieselbe Frist. Verlängerungen können bei der Steuerverwaltung beantragt werden.

Was ist die IP-Box-Regelung in Luxemburg?

Die IP-Box-Regelung ermöglicht es, 80% der Nettoeinkünfte aus geistigem Eigentum (Patente, Software, Marken) freizustellen. Der effektive Steuersatz sinkt so auf ca. 5,2%. Besonders attraktiv für Technologie- und Innovationsunternehmen.

Was unsere Kunden sagen

« Dank dieses Service habe ich eine Treuhandgesellschaft gefunden, die die Herausforderungen eines IT-Unternehmens in Luxemburg wirklich versteht. »

Marc D. Directeur, société de conseil IT — Luxembourg-Ville

« Ich suchte einen Steuerberater in Esch-an-der-Alzette, der den E-Commerce-Bereich kennt. Innerhalb von 48 Stunden hatte ich einen Termin. »

Sophie L. Fondatrice, boutique e-commerce — Esch-sur-Alzette

« Als Handwerker im Norden Luxemburgs war es nicht einfach, einen Buchhalter zu finden, der mein Handwerk versteht. »

Pierre M. Artisan menuisier — Ettelbruck
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