Eine Gesellschaft in Luxemburg zu gründen ist ein strukturierter Prozess, der professionelle Begleitung erfordert. Das Großherzogtum bietet verschiedene Rechtsformen für jedes Projekt.
Die Schritte der Gründung
1. Wahl der Rechtsform und Satzungserstellung. 2. Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals. 3. Notartermin für die Gründungsurkunde. 4. Veröffentlichung und Eintragung ins Handelsregister.
Rechtsformen in Luxemburg
GmbH (SARL): Mindestkapital 12.000€. AG (SA): Mindestkapital 30.000€. S.à r.l.-S: Mindestkapital 1€. SCI: für Immobilienverwaltung.
Vorteile
- Begleitung von A bis Z
- Maßgeschneiderte Satzung
- Domizilierung möglich
- Schnelle Bearbeitung
- Beratung zur optimalen Rechtsform
Nationale Abdeckung
Häufig gestellte Fragen
Welches Mindestkapital braucht man für eine Firmengründung in Luxemburg?
Das hängt von der Rechtsform ab: 1€ für S.à r.l.-S, 12.000€ für GmbH, 30.000€ für AG.
Kann man in Luxemburg eine Firma gründen, ohne dort zu wohnen?
Ja, ein Nichtansässiger kann eine Gesellschaft in Luxemburg gründen. Eine luxemburgische Domizilierungsadresse ist jedoch erforderlich.