Die Buchführung ist für jedes Unternehmen in Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben. Der luxemburgische Standardkontenplan (PCN) legt einen strengen Rahmen für die Erfassung von Finanzvorgängen fest.
Buchhaltungspflichten in Luxemburg
Jede Handelsgesellschaft muss eine doppelte Buchführung nach dem PCN führen. Bilanz und GuV müssen jährlich beim Handelsregister eingereicht werden.
Vorteile
- PCN-Konformität garantiert
- Fristgerechte eCDF-Einreichung
- Digitalisierte Buchhaltung
- Monatliches Reporting
- Persönlicher Ansprechpartner
Nationale Abdeckung
Häufig gestellte Fragen
Wann muss man den Jahresabschluss in Luxemburg einreichen?
Der Jahresabschluss muss innerhalb von 7 Monaten nach Geschäftsjahresende beim Handelsregister eingereicht werden.
Was ist der luxemburgische Standardkontenplan (PCN)?
Der PCN ist der für alle Handelsgesellschaften in Luxemburg verbindliche Kontenplan. Er definiert die Kontenstruktur und die Buchungsregeln. Seit 2011 erfolgt die Einreichung ausschließlich über die eCDF-Plattform im XBRL-Format.
Was kostet ein Buchhaltungsservice in Luxemburg?
Für eine GmbH mit moderatem Transaktionsvolumen rechnen Sie mit 150€ bis 350€/Monat für die laufende Buchhaltung. Der Jahresabschluss und die Steuererklärungen werden in der Regel zusätzlich berechnet, zwischen 500€ und 1.500€.